- Gonfaloniere
- Gon|fa|lo|ni|e|re 〈[-nje:-] m.; -s, -e|ri; MA〉 bürgerl. Oberhaupt italien. Städte [ital., „Bannerträger“; zu ital. gonfalone „Banner“ <fränk. *gundfano „Kampffahne“]
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Gonfaloniere[italienisch »Bannerträger«, »Schutzherr«] der, -/...ri, in den mittelalterlichen italienischen (v. a. toskanischen) Stadtstaaten Titel hoher städtischer Beamter; später bis 1859 Bezeichnung für das Stadtoberhaupt, in den Provinzhauptstädten des Kirchenstaates bis 1870. Gonfaloniere della (oder di) compagnia (»Bannerträger der Bürgermiliz«), in Florenz seit Mitte des 13. Jahrhunderts Titel der militärischen Befehlshaber der städtischen Miliztruppen. Gonfaloniere della (oder di) giustizia (»Bannerträger der Gerechtigkeit«), um 1290 in Florenz eingeführtes, 1293 in den »Ordnungen der Gerechtigkeit« endgültig festgelegtes Amt zur Wahrung der bürgerlichen Belange gegenüber dem Adel. Der Amtsinhaber führte den Vorsitz in der Signoria; später auch in anderen italienischen Städten eingeführt. Gonfaloniere della chiesa (»Bannerträger der Kirche«), Titel, vom Papst an einen Fürsten verliehen, der der Kirche seinen Schutz gab.* * *
Universal-Lexikon. 2012.